Erzieher

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den Ausbildungsgang förderlichen Beruf
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Beruf mit mindestens zweijähriger Berufstätigkeit oder einjähriger sozial förderlicher Berufstätigkeit
  • eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren oder
  • der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit oder Soziales

Dauer der Berufsausbildung*

  • 3 Jahre Vollzeitausbildung
  • In jedem Ausbildungsjahr sind 11 Wochen berufspraktische Ausbildung integriert
  • Wir lassen Ihnen die Wahl verschiedener praktischer Betätigungsfelder im Rahmen der Ausbildung und die Wahl der Praktikantenstelle.
    *Näheres unter:  https://www.schule.sachsen.de/ Stichwort: Fachschule Schulordnung, Zulassungsvoraussetzungen

Tätigkeitsfelder des Erziehers

  • Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort)
  • Einrichtungen der Erziehungshilfe wie Kinder- und Jugendheime und
    Sozialpädagogische Wohngemeinschaften im betreuten Wohnen
  • Ganztagsschulen
  • Freizeiteinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Lehrlings- und Jugendwohnheime, Schulinternate
  • Jugendherbergen
  • Kinderdörfer
  • Mutter-/ Vater- Kind- Kureinrichtungen

 

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