Organisation der berufsbegleitenden Ausbildung
- Zwei Schultage mit je sieben Unterrichtsstunden, voraussichtlich Montag und Dienstag, 12:55-18:40 Uhr und
- je zwei Blockwochen pro Schuljahr zu je 40 Unterrichtsstunden
- Selbststudienphasen im Umfang von 130 Stunden pro Schuljahr
Neben der berufspraktischen Tätigkeit im bestehenden Beschäftigungsverhältnis müssen 11 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung eines weiteren Tätigkeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Das Beschäftigungsverhältnis oder das Praktikum muss im Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte absolviert werden.
Dauer der Ausbildung
- 4 Jahre, berufsbegleitend
Prüfungen
- Zwei schriftliche Prüfungen,
- Erstellung einer Facharbeit und fachliches Gespräch
- praktische Prüfung mit Fachgespräch
Aufnahmevoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und einschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer)/oder nichteinschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer) und mindestens einjähriger Berufstätigkeit oder erziehende bzw. pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in einer sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder-und Jugendhilfe und die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Weiterbildung an der Fachschule