Das Abschlusszeugnis enthält Zeugnisnoten, Durchschnittsnoten sowie die Feststellung, dass die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen wurde und die Berufsschulpflicht erfüllt ist. Dies ist der Fall, wenn keinmal die Zeugnisnote ungenügend, höchstens einmal die Zeugnisnote mangelhaft und im Fach Deutsch/Kommunikation keine schlechtere Note als ausreichend erteilt wurde.
Ein Abgangszeugnis erhält jeder, der die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen hat. Dieses Zeugnis enthält Zeugnisnoten und die Bemerkung, dass die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen wurde sowie die Feststellung, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist.