Heilerziehungspfleger/-in
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleich- bzw. höherwertiger Bildungsabschluss
- der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule, außer der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, oder die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einem sechswöchigem Praktikum
- abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung in einem sozial- oder pflegerisch förderlichen Beruf
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Beruf mit zweijähriger Berufstätigkeit oder einjähriger sozial- oder pflegerisch- förderlicher Berufstätigkeit
- eine pflegerische Tätigkeit von mind. sieben Jahren Vollzeitbeschäftigung
Dauer der Ausbildung
3 Jahre Vollzeit
in jedem Ausbildungsjahr sind 11 Wochen berufspraktische Ausbildung integriert
weiterhin: heilerziehungspflegerische Übungen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern
Tätigkeitsfelder
- Heilpädagogische Kindertagesstätten
- Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohnheime
- Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung/en
- als pädagogische Unterrichtshilfen an Förderschulen und angegliederten Horten
- als Integrationshelfer an Regelschulen
- Pflegeeinrichtungen
- Psychiatrische Einrichtungen
- Integrative Einrichtungen
- Ambulant betreute Wohnformen und andere
Die Ausbildung am BSZ erfolgt
durch:
- kooperierendes Lehrerteam mit neuen Ideen
- strukturierte Gestaltung der Gesamtausbildung
- langjährige hervorragende Praxisbetreuung
- Zusatzzertifikate, z.B. Basale Stimulation
- Projektgestaltung mit Praxispartnern
- schulgeldfreie Ausbildung
Prüfungen
Es finden zwei schriftliche Komplexprüfungen am BSZ statt sowie eine praktische Prüfung außerhalb des BSZ in einer Praxiseinrichtung.