Intern

Heilerziehungspfleger/-in Berufsbegleitend


Zugangs­voraus­setzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • Abschluss einer Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zusätzlich eine einjährige nicht einschlägige Berufserfahrung oder sechswöchiges Praktikum (240 Stunden) mit einschlägiger sozialpädagogischer, heilerziehungspflegerischer oder pflegerischer Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege von mindestens sechs Wochen oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder
  • Abschluss der Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder
  • bei Abschluss abweichender Fachrichtung der Fachoberschule oder allgemeiner Hochschulreife (Abitur) zusätzlich Praktikum von 6 Wochen siehe oben
  • Freiwilligendienste werden auf einschlägige Tätigkeiten angerechnet
  • Nachweis eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in einer einschlägigen Einrichtung und die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Weiterbildung an der Fachschule

Dauer der Ausbildung

4 Jahre, berufsbegleitend


Tätigkeitsfelder

  • Heilpädagogische Kindertagesstätten
  • Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohnheime
  • Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung/en
  • als pädagogische Unterrichtshilfen an Förderschulen und angegliederten Horten
  • als Integrationshelfer an Regelschulen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Integrative Einrichtungen
  • Ambulant betreute Wohnformen und andere

Die Ausbildung am BSZ erfolgt

  • Montag und Dienstag, von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr und
  • je zwei Blockwochen pro Schuljahr zu je 40 Unterrichtsstunden
  • Selbststudienphasen im Umfang von 130 Stunden pro Schuljahr
  • Neben der berufspraktischen Tätigkeit im bestehenden Beschäftigungsverhältnis müssen 11 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung eines weiteren Tätigkeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen
  • Das Beschäftigungsverhältnis oder das Praktikum muss im Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte absolviert werden

Prüfungen

  • Zwei schriftliche Prüfungen
  • Erstellung einer Facharbeit und fachliches Gespräch
  • praktische Prüfung mit Fachgespräch