Heilerziehungspfleger/-in Berufsbegleitend
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule außer der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einem sechswöchigem Praktikum und
- einschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer)/oder nichteinschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer) und mindestens einjähriger Berufstätigkeit oder erziehende bzw. pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in einer sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder-und Jugendhilfe und die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Weiterbildung an der Fachschule
Dauer der Ausbildung
4 Jahre, berufsbegleitend
Tätigkeitsfelder
- Heilpädagogische Kindertagesstätten
- Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohnheime
- Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung/en
- als pädagogische Unterrichtshilfen an Förderschulen und angegliederten Horten
- als Integrationshelfer an Regelschulen
- Pflegeeinrichtungen
- Psychiatrische Einrichtungen
- Integrative Einrichtungen
- Ambulant betreute Wohnformen und andere
Die Ausbildung am BSZ erfolgt
- an zwei Schultagen mit je sieben Unterrichtsstunden, voraussichtlich Montag und Dienstag, 12:55-18:40 Uhr und
- je zwei Blockwochen pro Schuljahr zu je 40 Unterrichtsstunden
- Selbststudienphasen im Umfang von 130 Stunden pro Schuljahr
- Neben der berufspraktischen Tätigkeit im bestehenden Beschäftigungsverhältnis müssen 11 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung eines weiteren Tätigkeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen
- Das Beschäftigungsverhältnis oder das Praktikum muss im Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte absolviert werden
Prüfungen
- Zwei schriftliche Prüfungen,
- Erstellung einer Facharbeit und fachliches Gespräch
- praktische Prüfung mit Fachgespräch