Intern

Erzieher/-in Berufsbegleitend


Zugangs­voraus­setzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule außer der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit einem sechswöchigem Praktikum und
  • einschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer)/oder nichteinschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer) und mindestens einjähriger Berufstätigkeit oder erziehende bzw. pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in einer sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder-und Jugendhilfe und die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Weiterbildung an der Fachschule

Dauer der Ausbildung

4 Jahre, berufsbegleitend


Tätigkeitsfelder

  • Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort)
  • Einrichtungen der Erziehungshilfe wie Kinder- und Jugendheime und
  • Sozialpädagogische Wohngemeinschaften im betreuten Wohnen
  • Ganztagsschulen
  • Freizeiteinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Lehrlings- und Jugendwohnheime, Schulinternate
  • Jugendherbergen
  • Kinderdörfer
  • Mutter-/ Vater- Kind- Kureinrichtungen

Die Ausbildung am BSZ erfolgt

  • an zwei Schultagen mit je sieben Unterrichtsstunden, voraussichtlich Montag und Dienstag, 12:55-18:40 Uhr und
  • je zwei Blockwochen pro Schuljahr zu je 40 Unterrichtsstunden
  • Selbststudienphasen im Umfang von 130 Stunden pro Schuljahr
  • Neben der berufspraktischen Tätigkeit im bestehenden Beschäftigungsverhältnis müssen 11 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung eines weiteren Tätigkeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen
  • Das Beschäftigungsverhältnis oder das Praktikum muss im Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte absolviert werden

Prüfungen

  • Zwei schriftliche Prüfungen,
  • Erstellung einer Facharbeit und fachliches Gespräch
  • praktische Prüfung mit Fachgespräch