Liebe SchülerInnen,
vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus wurde Ihnen Anfang des Jahres 2022 ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt, mit welchem Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Berufsausbildung über die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei einer notwendigen außerhäuslichen Unterbringung während der Zeit des Berufsschulunterrichts gemäß der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung – (SächsSchülULeistVO) sowie im Hinblick auf Ihre Fahrtkosten informiert werden.
Mit der nunmehr in Kraft getretenen Änderung der SächsSchülULeistVO wurde die Zielgruppe der finanziellen Förderung erweitert. Fortan haben auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Anspruch, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. August 2022 für Aufwendungen zur außerhäuslichen Unterkunft und Verpflegung ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft.
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