Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
-
Neueste Beiträge
- Aus Ost und West, mach Eins 20. Januar 2023
- aktuelles Transparenzgesetz 4. Januar 2023
- Extrem hoher Krankenstand führt zu Ausfällen im Busverkehr 14. Dezember 2022
Zertifizierungen: