Das BaföG wird attraktiver

Am 08.07.2022 hat der Bundesrat einer BaföG-Reform zugestimmt. Dies umfasst folgende Änderungen ab dem Schuljahr 2022/2023:

  • Die Bedarfssätze steigen um durchschnittlich 5,75%
  • Die Altersgrenze steigt von 30 auf 45 Jahre
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen steigen um 20,75%
  • Die Vermögensfreigrenzen stiegen auf 15.000€ bis 29 Jahre und 45.000€ ab 30 Jahre

Weitere Informationen findet ihr unter: http://www.bafoeg.de

Die Kolleginnen des Amtes für Ausbildungsförderung beraten gerne zu den Fördermöglichkeiten schulischer Ausbildungen nach dem BaföG.

Persönliche Vorsprachen sind zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes jederzeit möglich. Die Telefonischen Sprechzeiten sind Montag 9:30 – 11:30Uhr und Mittwoch von 13 – 15:30Uhr.

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