Die ab dem 15. Februar 2021 geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 213)1, die mit Ablauf des 7. März 2021 außer Kraft tritt, enthält im Vergleich zu den vorangehenden Verordnungen wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Schulen. Mund-Nasenbedeckungen (sog. Alltagsmasken etc.) sind nicht mehr ausreichend. Auch im schulischen Bereich ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (mindestens sog. OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach den Standards KN95/N95 und FFP2 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil) zu tragen …. Laden Sie >>hier<< das Merkblatt vollständig herunter.
Merkblatt zum Umgang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz
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