Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den Ausbildungsgang förderlichen Beruf
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Beruf mit mindestens zweijähriger Berufstätigkeit oder einjähriger sozial förderlicher Berufstätigkeit
- eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren
Dauer der Berufsausbildung*
- 3 Jahre, davon 1 Jahr integrierte berufspraktische Ausbildung
- Wir lassen Ihnen die Wahl verschiedener praktischer Betätigungsfelder im Rahmen der Ausbildung und die Wahl der Praktikantenstelle.
*Näheres unter: https://www.schule.sachsen.de/ Stichwort: Fachschule Schulordnung, Zulassungsvoraussetzungen
Tätigkeitsfelder des Erziehers
- Kindertagesstätten
- Einrichtungen der Erziehungshilfe wie Kinder- und Jugendheime und
Sozialpädagogische Wohngemeinschaften im betreuten Wohnen - Ganztagsschulen
- Jugendfreizeiteinrichtungen
- Lehrlings- und Jugendwohnheime, Schulinternate
- Jugendherbergen