Organisation
- 2 Schultage mit je 6 Unterrichtsstunden, montags und dienstags 12:55-19:00 Uhr und je 2 Blockwochen pro Schuljahr mit je 40 Unterrichtsstunden
- Selbststudienphasen im Umfang von 130 Stunden pro Schuljahr
- 39 Wochen berufspraktische Tätigkeit
a) davon werden 27 Wochen in der eigenen Einrichtung angesetzt
b) und zwingend 12 Wochen in einer weiteren sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
Die Tätigkeit in a) oder b) muss in einer Kindertagesstätte erfolgen.
Dauer der Ausbildung
- 4 Jahre, berufsbegleitend
Prüfungen
- 2 schriftliche Prüfungen,
- Anfertigen einer Facharbeit,
- praktische Prüfung mit Fachgespräch
Aufnahmevoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und einschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer)/oder nichteinschlägige Berufsausbildung (mindestens zweijährige Dauer) und mindestens einjähriger Berufstätigkeit oder erziehende bzw. pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in einer sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder-und Jugendhilfe und die Zustimmung des Arbeitgebers zur berufsbegleitenden Weiterbildung an der Fachschule